Hinweisgeberschutzgesetz

Internes Meldesystem
Die Unternehmensleitung verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung aller einsch lägigen Gesetze,
Vorschriften, Regelungen sowie ethischen Grund sätze und erwartet dies auch von allen handelnden
Personen innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Wir wissen, dass der Schlüssel zum Erfolg unseres
Unternehmens auf Rechtschaffenheit, Et hik und persönlicher Verantwortung basiert. Wann immer Sie den
Eindruck haben, dass etwas nicht regelkonform abläuft oder wenn Sie Kenntnis von Verha ltensweisen
erlangen, die nicht den Werten der Bierbaum Untern ehmensgruppe entsprechen, dann ist es wichtig uns
dies mitzuteilen. Alle Meldungen werden selbstverst ändlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und
unter Berücksichtigung des Schutzes des Hinweisgebers aufgenommen.

. 1. Schritt: Kontaktaufnahme
Sie können Ihre Meldung über folgende Zugangswege abgeben:
• Per Email (bevorzugt): hinweis@bierbaum.de
• Per Brief: Bierbaum Unternehmensgruppe GmbH, interne Meldestelle, Gelsenkirchener Straße
11, 46325 Borken
• Telefonisch : 0151/17601895
• Persönlich

Ansprechpartner ist Herr Manfred Vehlken (Datenschutzbeauftragter) als unabhängige und neutrale
Konflikt- und Beschwerdestelle.

  1. Beschreiben Sie in Ihrer Meldung den Verstoß so detailliert wir möglich (Zusammenfassung des Vorfalls, wer
    war beteiligt, Ort und Datum des Vorfalls).
    2. Schritt: Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (sofern es sich nicht um eine anonyme Meldung
    handelt)
    3. Schritt: Stichhaltigkeitsprüfung und Sachverhaltsaufklärung
    Prüfung auf Plausibilität und ob der Hinweis genügend Substanz aufweist, um weiterführende Ermitt lungen
    zu erlauben.
    Ist die Meldung berechtigt, erfolgen in enger Abstimmung mit der Unternehmensleitung die erforderlichen
    Recherchen. Gegebenenfalls werden weitere Beteiligte hinzugezogen. Bei Bedarf werden weitere
    Maßnahmen eingeleitet. Binnen drei Monaten erhalten Sie als Hinweisgeber Informationen über die
    ergriffenen Maßnahmen.
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